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Anlage Kind 2025 · Zeile 45

Anlage Kind Zeile 45: Meldung des Kindes in der gemeinsamen Wohnung

Trage hier den Zeitraum ein, in dem das Kind mit dir unter derselben Adresse gemeldet war. Die Angabe stützt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Das Kind war mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet im ZeitraumEntlastungsbetrag für Alleinerziehende142 Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)

Was gehört in Zeile 45?

In Zeile 45 trägst du den Zeitraum ein, in dem das Kind mit dir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“.

Die Angabe ist ein Nachweis für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes. Sie ist nicht die einzige Möglichkeit: War das Kind nicht in der Wohnung gemeldet, kannst du die Haushaltszugehörigkeit auf andere Weise nachweisen.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Zeitraum als Von-bis-Angabe an. Es genügt, wenn das Kind zumindest an einem Tag des jeweiligen Kalendermonats gemeldet war.

Für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende musst du außerdem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben. Fehlt sie, weist ELSTER darauf hin.

Wenn du Angaben zum Entlastungsbetrag machst, verlangt ELSTER zusätzlich eine Angabe zu volljährigen Personen im Haushalt, für die zeitweise kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand. Das betrifft Zeile 47 und Zeile 48.

Häufige Fehler

Bei Zusammenveranlagung sind Angaben zum Entlastungsbetrag nur in Sonderfällen möglich, etwa im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils. ELSTER weist darauf hin.

Fehlt der Zeitraum, obwohl du den Entlastungsbetrag beantragst, kommt ein Hinweis zur Vollständigkeit.

  • Zeitraum vergessen, obwohl der Entlastungsbetrag beantragt wird.
  • Identifikationsnummer des Kindes nicht eingetragen.
  • Angaben zum Entlastungsbetrag bei Zusammenveranlagung ohne Sonderfall.
  • Zeile 47 oder Zeile 48 nicht ausgefüllt, obwohl Angaben zum Entlastungsbetrag gemacht wurden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100500039Bei den Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde kein Zeitraum erklärt, in dem das Kind in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war. Bitte die Vollständigkeit der Angaben prüfen. Falls das Kind tatsächlich nicht in der Wohnung gemeldet war, ist die Haushaltszugehörigkeit des Kindes auf anderem Wege nachzuweisen (Anlage Kind).
  • HinweisPrüfregel 100500027Für das Kind wurde ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes. Bitte ergänzen Sie die Identifikationsnummer des Kindes. Wurde für das Kind keine steuerliche Identifikationsnummer vergeben, da es zum Beispiel nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist, ist das Kind in anderer geeigneter Weise zu identifizieren (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 512017Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden Angaben gemacht. Geben Sie bitte auch an, ob eine / mehrere volljährige Person(en) in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war(en), für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 513011Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden Angaben gemacht. Geben Sie bitte auch an, ob eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer weiteren volljährigen Person bestand, für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500060Es wurde angegeben, dass wegen Eheschließung, Trennung oder Todes eines Elternteils bei einer Zusammenveranlagung der Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird. Es wurden jedoch keine weiteren Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende getätigt (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500062Es handelt sich um eine Zusammenveranlagung und es wurden Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht. Dies ist nur in Sonderfällen im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils möglich. Bitte geben Sie an, für wen der Antrag auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird (Anlage Kind).

Zeile 45 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202545
2023–202444
2019–202249
201846
2016–201744

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 45 ein?

Den Zeitraum, in dem das Kind mit dir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war. Die Angabe stützt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Muss das Kind in meiner Wohnung gemeldet sein, um den Entlastungsbetrag zu bekommen?

Nein. Die Meldung ist kein zwingendes Erfordernis. War das Kind nicht gemeldet, kannst du die Haushaltszugehörigkeit auf andere Weise nachweisen.

Warum verlangt ELSTER noch Angaben zu volljährigen Personen im Haushalt?

Wenn du Angaben zum Entlastungsbetrag machst, fragt ELSTER zusätzlich, ob weitere volljährige Personen im Haushalt lebten, für die zeitweise kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand. Diese Angaben gehören in Zeile 47 und Zeile 48.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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