Anlage Kind Zeile 45: Meldung des Kindes in der gemeinsamen Wohnung
Trage hier den Zeitraum ein, in dem das Kind mit dir unter derselben Adresse gemeldet war. Die Angabe stützt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Das Kind war mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet im ZeitraumEntlastungsbetrag für Alleinerziehende | 142 | Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.) |
Was gehört in Zeile 45?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Zeitraum vergessen, obwohl der Entlastungsbetrag beantragt wird. Identifikationsnummer des Kindes nicht eingetragen. Angaben zum Entlastungsbetrag bei Zusammenveranlagung ohne Sonderfall. Zeile 47 oder Zeile 48 nicht ausgefüllt, obwohl Angaben zum Entlastungsbetrag gemacht wurden.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100500039Bei den Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde kein Zeitraum erklärt, in dem das Kind in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war. Bitte die Vollständigkeit der Angaben prüfen. Falls das Kind tatsächlich nicht in der Wohnung gemeldet war, ist die Haushaltszugehörigkeit des Kindes auf anderem Wege nachzuweisen (Anlage Kind).
- HinweisPrüfregel 100500027Für das Kind wurde ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes. Bitte ergänzen Sie die Identifikationsnummer des Kindes. Wurde für das Kind keine steuerliche Identifikationsnummer vergeben, da es zum Beispiel nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist, ist das Kind in anderer geeigneter Weise zu identifizieren (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 512017Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden Angaben gemacht. Geben Sie bitte auch an, ob eine / mehrere volljährige Person(en) in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war(en), für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 513011Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden Angaben gemacht. Geben Sie bitte auch an, ob eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer weiteren volljährigen Person bestand, für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 100500060Es wurde angegeben, dass wegen Eheschließung, Trennung oder Todes eines Elternteils bei einer Zusammenveranlagung der Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird. Es wurden jedoch keine weiteren Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende getätigt (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 100500062Es handelt sich um eine Zusammenveranlagung und es wurden Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht. Dies ist nur in Sonderfällen im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils möglich. Bitte geben Sie an, für wen der Antrag auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird (Anlage Kind).
Zeile 45 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 45 |
| 2023–2024 | 44 |
| 2019–2022 | 49 |
| 2018 | 46 |
| 2016–2017 | 44 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Kind Zeile 45 ein?
Muss das Kind in meiner Wohnung gemeldet sein, um den Entlastungsbetrag zu bekommen?
Warum verlangt ELSTER noch Angaben zu volljährigen Personen im Haushalt?
Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick
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