Anlage Kind Zeile 36: Zuschuss Dritter zu Kranken- und Pflegebeiträgen des Kindes
Trage hier Zuschüsse ein, die das Kind von dritter Seite zu seinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erhält. Der Betrag mindert die abziehbaren Beiträge.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen laut den Zeilen 31 und / oder 33 (z. B. nach § 13a BAföG)Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung › Aufwendungen vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir / uns getragen | 175 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 36?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
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- FehlerPrüfregel 10050041Es wurde ein Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen des Kindes zu Kranken- und Pflegeversicherungen erklärt. Bitte geben Sie auch die Beiträge zu Krankenversicherungen oder die Beiträge zu Pflegeversicherungen an, die vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet wurden (Anlage Kind).
Zeile 36 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 36 |
| 2023–2024 | 35 |
| 2019–2022 | 40 |
| 2016–2018 | 36 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Kind Zeile 36 ein?
Muss ich Zeile 36 ausfüllen, wenn das Kind einen BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung bekommt?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn ich Zeile 36 ausfülle?
Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick
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