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Anlage Kind 2025 · Zeile 33

Anlage Kind Zeile 33: Beiträge zur Pflegeversicherung des Kindes

Trage hier die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflege-Pflichtversicherung ein, die dein Kind als Versicherungsnehmer schuldet und die du getragen hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und / oder zur privaten Pflege-PflichtversicherungBeiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung › Aufwendungen vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir / uns getragen172 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 33?

In Zeile 33 der Anlage Kind trägst du die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und/oder zur privaten Pflege-Pflichtversicherung ein, die dein Kind als Versicherungsnehmer schuldet und die du wirtschaftlich getragen hast.

Die Beiträge müssen zur Basisabsicherung gehören. Beiträge für Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen gehören nicht hierher.

Die Zeile ist Teil des Abschnitts „Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung“ und gehört zum Block „Aufwendungen vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir / uns getragen“.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 172.

Der Betrag ergibt sich aus den Beiträgen, die dein Kind als Versicherungsnehmer schuldet und die du bezahlt hast. Wenn dein Kind die Beiträge selbst gezahlt hat und sie in seiner eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend macht, darfst du sie hier nicht eintragen.

Erstattungen von der Versicherung mindern den abzugsfähigen Betrag. Diese Erstattungen trägst du in Zeile 34 ein.

Zuschüsse von dritter Seite, zum Beispiel nach § 13a BAföG, gehören in Zeile 36.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du einen Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen des Kindes erklärst, aber keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung angibst. Trage in diesem Fall auch die Beiträge ein, die das Kind als Versicherungsnehmer schuldet.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn du von der Versicherung erstattete Beiträge erklärst, aber keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung angibst. Ergänze dann die entsprechenden Beiträge.

Achte darauf, dass du nur Basisabsicherung einträgst. Wahlleistungen und Zusatzversicherungen gehören nicht in diese Zeile.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 10050041Es wurde ein Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen des Kindes zu Kranken- und Pflegeversicherungen erklärt. Bitte geben Sie auch die Beiträge zu Krankenversicherungen oder die Beiträge zu Pflegeversicherungen an, die vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet wurden (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050038Es wurden von Krankenversicherungen oder Pflegeversicherungen erstattete Beiträge erklärt. Bitte geben Sie auch die Beiträge zur Krankenversicherung beziehungsweise die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und / oder zur privaten Pflege-Pflichtversicherung an, die vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet wurden (Anlage Kind).

Zeile 33 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202533
2023–202432
2019–202237
2016–201833

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 33 ein?

Trage die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflege-Pflichtversicherung ein, die dein Kind als Versicherungsnehmer schuldet und die du getragen hast. Es handelt sich um Basisabsicherung, nicht um Wahlleistungen.

Kann ich die Pflegeversicherung meines Kindes absetzen?

Ja, wenn dein Kind die Beiträge als Versicherungsnehmer schuldet und du sie wirtschaftlich trägst. Die Beiträge müssen zur Basisabsicherung gehören und dürfen nicht bereits beim Kind als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Wo trage ich erstattete Beiträge zur Pflegeversicherung des Kindes ein?

Erstattete Beiträge trägst du in Zeile 34 der Anlage Kind ein. Sie mindern den Betrag, den du in Zeile 33 angegeben hast.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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