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Anlage Kind 2025 · Zeile 15

Anlage Kind Zeile 15: Wohnsitz des anderen Elternteils nicht zu ermitteln

Hier kreuzt du an, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist oder der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils ist nicht zu ermitteln oder der Vater des Kindes ist amtlich nicht feststellbarKindschaftsverhältnis › Weitere Angaben105 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 15?

Mit dem Ankreuzen in Zeile 15 erklärst du, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist oder dass der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Kindschaftsverhältnis und ergänzt die Angaben zum anderen Elternteil in den Zeilen 11 bis 14. Sie betrifft Fälle, in denen du zum anderen Elternteil keine Angaben machen kannst.

Warum die Angabe wichtig ist

In beiden Fällen wirst du so behandelt, als wäre der andere Elternteil verstorben. Du bekommst dann den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.

So füllst du die Zeile aus

Setze das Kreuz nur, wenn eine der beiden Voraussetzungen tatsächlich vorliegt. Sonst bleibt die Zeile leer.

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des anderen Elternteils ist nicht zu ermitteln.
  • Der Vater des Kindes ist amtlich nicht feststellbar.

Häufige Fehler

Dass du die aktuelle Adresse des anderen Elternteils nicht kennst, reicht allein nicht. Der Wohnsitz muss trotz Nachforschungen nicht feststellbar sein, zum Beispiel weil auch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt keine Adresse ergibt.

Gibst du nur für dich ein Kindschaftsverhältnis an und machst keine Angaben zum anderen Elternteil, meldet ELSTER, dass die Angaben unvollständig sind. Liegt einer der beiden Fälle vor, machst du das mit dem Kreuz in Zeile 15 deutlich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500031Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe des Schulgeldes an, das von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurde (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500049Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / zu Person B angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500024Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500048Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (Anlage Kind).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 15 ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist oder der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist.

Was bringt mir das Kreuz in Zeile 15?

Du bekommst den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, so als wäre der andere Elternteil verstorben.

Reicht es, wenn ich die Adresse des anderen Elternteils nicht kenne?

Nicht automatisch. Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss trotz Nachforschungen nicht zu ermitteln sein, etwa weil auch das Einwohnermeldeamt keine Adresse findet.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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