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Anlage Kind 2025 · Zeile 14

Anlage Kind Zeile 14: Tod des anderen Elternteils – Datum des Erlöschens

Trage hier das Datum ein, an dem das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil durch dessen Tod geendet hat. Das Datum steht auf der Sterbeurkunde.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen amKindschaftsverhältnis › Weitere Angaben106 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 14?

In Zeile 14 der Anlage Kind trägst du das Datum ein, an dem das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil durch dessen Tod erloschen ist.

Das ist der Sterbetag des anderen Elternteils. Dieses Datum findest du in der Sterbeurkunde oder im Sterberegisterauszug.

Die Angabe ist nur nötig, wenn der andere Elternteil verstorben ist. Lebt der andere Elternteil, bleibt die Zeile leer.

Ist der andere Elternteil verstorben, hast du Anspruch auf die vollen Freibeträge für Kinder. Dafür reichen laut Anleitung die Angaben in den Zeilen 11 bis 15 aus.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Ein Beispiel: Ist der andere Elternteil am 3. Mai 2025 verstorben, schreibst du 03.05.2025.

Das Datum darf nicht nach dem Jahr 2099 liegen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du nicht sicher bist, ob das Datum stimmt, schau in die Sterbeurkunde. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben zum Kindschaftsverhältnis vollständig sind. Wenn du nur ein Verhältnis zu einem Elternteil angegeben hast, fordert das Programm die Ergänzung.

Werden die Eltern des Kindes nicht zusammen veranlagt, verlangt ELSTER zusätzlich die Höhe der Kinderbetreuungskosten und des Schulgeldes, die du selbst getragen hast. Trage dann gegebenenfalls 0 ein.

Das Datum muss der Sterbetag sein, nicht das Datum der Beerdigung oder der Testamentseröffnung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 5087Das Datum, in dem das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil durch Tod des anderen Elternteils erloschen ist, liegt nach dem Jahr 2099 und ist daher nicht plausibel (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500031Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe des Schulgeldes an, das von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurde (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500049Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / zu Person B angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500024Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500048Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (Anlage Kind).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 14 ein?

Das Datum, an dem der andere Elternteil verstorben ist. Das ist der Tag, an dem das Kindschaftsverhältnis durch den Tod endet.

Muss ich Zeile 14 ausfüllen, wenn der andere Elternteil noch lebt?

Nein. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

In welchem Format muss ich das Datum in Zeile 14 eintragen?

Im Format TT.MM.JJJJ, zum Beispiel 03.05.2025.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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