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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 · Zeile 15

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Zeile 15: Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts

Kreuze hier an, wenn du 2025 mit deinem Ehegatten oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt begründet oder aufgelöst hast und für einen Teil des Jahres allein gewohnt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Es wurde 2025 ein gemeinsamer Haushalt begründet oder aufgelöst und für einen Teil des Kalenderjahres ein Einzelhaushalt geführtSteuerermäßigung für Aufwendungen › Nur in Fällen der Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern und Eintragungen in den Zeilen 39 bis 41 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen und / oder in den Zeilen 4 bis 9 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen:219 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 15?

In Zeile 15 kreuzt du an, wenn du im Jahr 2025 mit deinem Ehegatten oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt begründet oder aufgelöst hast und deshalb für einen Teil des Kalenderjahres einen Einzelhaushalt geführt hast.

Die Zeile betrifft nur Fälle der Zusammenveranlagung oder der Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern. Sie hängt zusammen mit Eintragungen zu haushaltsnahen Aufwendungen in dieser Anlage und zu Aufwendungen in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Wann musst du das ankreuzen?

Kreuze an, wenn sich euer Haushalt im Laufe des Jahres geändert hat: Ihr habt zusammengezogen oder ihr habt euch getrennt und führt seitdem getrennte Haushalte.

Das Ankreuzen ist nur zulässig, wenn du in dieser Anlage Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erklärt hast oder in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen entsprechende Eintragungen hast.

Wenn du keine solchen Aufwendungen erklärt hast, darfst du das Feld nicht ankreuzen. ELSTER weist sonst einen Fehler aus.

Häufige Fehler

Das Feld wird angekreuzt, obwohl keine Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern vorliegt.

Es fehlen Eintragungen zu haushaltsnahen Aufwendungen in dieser Anlage oder in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Die Begründung oder Auflösung des gemeinsamen Haushalts wird nicht angegeben, obwohl sie 2025 vorlag.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100046Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.

Zeile 15 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202515
201912
2017–201879
201677

Häufige Fragen

Wann muss ich in Zeile 15 ein Kreuz setzen?

Wenn du 2025 mit deinem Ehegatten oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt begründet oder aufgelöst hast und für einen Teil des Jahres einen Einzelhaushalt geführt hast. Das gilt nur bei Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich das Feld angekreuzt habe?

Das Kreuz ist nur zulässig, wenn du auch Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erklärt hast. Fehlen diese Eintragungen, entferne das Kreuz oder ergänze die Aufwendungen.

Gilt Zeile 15 auch für Alleinstehende ohne Ehegatten oder Lebenspartner?

Nein. Die Zeile betrifft nur Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen oder einzeln veranlagt werden. Alleinstehende ohne Ehegatten oder Lebenspartner kreuzen hier nichts an.

Alle Zeilen der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 im Überblick

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