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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 · Zeile 12

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Zeile 12: Der bei mir zu berücksichtigende Anteil am Höchstbetrag …

Zeile 12 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 heißt im amtlichen Vordruck „Der bei mir zu berücksichtigende Anteil am Höchstbetrag für Aufwendungen laut Zeile 39 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen und / oder Zeile 4 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beträgt (in %)“ (Kennzahl 224). Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Der bei mir zu berücksichtigende Anteil am Höchstbetrag für Aufwendungen laut Zeile 39 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen und / oder Zeile 4 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beträgt (in %)Steuerermäßigung für Aufwendungen › Laut einzureichendem gemeinsamen Antrag ist der Höchstbetrag für die Aufwendungen in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen:224 Zahl ohne Nachkommastellen, höchstens 100

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100110Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202512
20199
2017–201876

Alle Zeilen der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 im Überblick

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