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Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 · Zeile 6

Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 6: Merkzeichen Bl, TBl, H oder Pflegegrad 4/5

Hier kreuzt du an, wenn bei dir die Merkzeichen Bl, TBl oder H festgestellt sind oder du schwerstpflegebedürftig bist (Pflegegrad 4 oder 5). Dann steht dir der höchste Behinderten-Pauschbetrag zu.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
blind / taubblind / ständig hilflos (Merkzeichen „Bl“, „TBl“ und / oder „H“), schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5)Behinderten-Pauschbetrag › Ich bin103 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 6?

In Zeile 6 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen kreuzt du an, wenn für dich eines der Merkmale vorliegt: blind (Merkzeichen „Bl“), taubblind (Merkzeichen „TBl“), ständig hilflos (Merkzeichen „H“) oder schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5).

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Behinderten-Pauschbetrag“. Mit dem Ankreuzen beantragst du den Pauschbetrag in der für diese Personengruppe geltenden Höhe.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz bei „1 = Ja“, wenn mindestens eines der genannten Merkmale auf dich zutrifft. Trifft keines zu, bleibt das Feld leer.

Der Pauschbetrag wird nicht automatisch gewährt. Du musst ihn jedes Jahr in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen beantragen.

Bei erstmaliger Beantragung oder wenn sich deine Feststellungen ändern, reichst du den Nachweis in Kopie ein, zum Beispiel den Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung. Für neue Feststellungen ab dem 1. Januar 2026 übermittelt die zuständige Stelle die Daten auf deinen Antrag elektronisch an das Finanzamt; dafür teilst du ihr deine Steuer-Identifikationsnummer mit.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass nur das Gültigkeitsdatum des Ausweises oder Bescheids eingetragen wird, aber keine Angabe zum beantragten Pauschbetrag folgt. ELSTER weist darauf hin, dass du auch angeben musst, ob du den Pauschbetrag für behinderte Menschen und/oder den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragst.

Ein weiterer Fehler: Du füllst Zeile 6 aus, obwohl nur ein Merkzeichen „G“ oder „aG“ vorliegt. Diese Fälle gehören in Zeile 5.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100075Es wurde das Datum angegeben, ab dem der Ausweis / der (Renten-) Bescheid / die Bescheinigung gültig ist. Bitte treffen Sie auch eine Aussage, ob Sie den Pauschbetrag für behinderte Menschen und / oder den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen (Angaben für behinderte Menschen und Hinterbliebene).

Zeile 6 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–20256
2016–201862

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 6 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein?

Du setzt ein Kreuz bei „1 = Ja“, wenn bei dir die Merkzeichen Bl, TBl oder H festgestellt sind oder du schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) bist. Damit beantragst du den Behinderten-Pauschbetrag in der entsprechenden Höhe.

Muss ich den Behinderten-Pauschbetrag jedes Jahr neu beantragen?

Ja, du musst die Berücksichtigung jedes Jahr in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen beantragen. Ein einmaliges Ankreuzen reicht nicht aus.

Welche Nachweise brauche ich für Zeile 6?

Bei erstmaliger Beantragung oder bei Änderungen reichst du den Nachweis in Kopie ein, zum Beispiel den Schwerbehindertenausweis. Für neue Feststellungen ab dem 1. Januar 2026 übermittelt die zuständige Stelle die Daten auf deinen Antrag elektronisch an das Finanzamt; dafür teilst du ihr deine Steuer-Identifikationsnummer mit.

Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick

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