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Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 · Zeile 5

Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 5: Merkzeichen G oder aG bei Gehbehinderung

Hier kreuzt du an, ob bei dir das Merkzeichen G oder aG festgestellt ist. Das Merkzeichen steht in deinem Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
erheblich gehbehindert (Merkzeichen „G“) / außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“)Behinderten-Pauschbetrag › Ich bin104 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 5?

In Zeile 5 trägst du ein, ob bei dir das Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) festgestellt ist. Das Feld ist ein Ankreuzfeld: 1 = Ja.

Das Merkzeichen steht in deinem Schwerbehindertenausweis oder im Feststellungsbescheid. Trage nur ein, was dort tatsächlich vermerkt ist.

Zusammenhang mit anderen Zeilen

Zeile 5 gehört zum Abschnitt „Behinderten-Pauschbetrag“. In Zeile 4 trägst du den Grad der Behinderung ein, in Zeile 6 die Merkzeichen „Bl“, „TBl“ und/oder „H“ sowie eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5.

Das Merkzeichen G oder aG ist keine Voraussetzung für den Behinderten-Pauschbetrag. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung oder nach den Merkzeichen „Bl“, „TBl“, „H“ oder einem Pflegegrad 4 oder 5.

Das Merkzeichen G oder aG wirkt sich auf die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale aus. Diese beantragst du in Zeile 21 oder Zeile 22.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 46Es wurde angegeben, dass gehbehindert ist. Bitte geben Sie hierzu auch den Grad der Behinderung an.
  • FehlerPrüfregel 101160039Beim Antrag auf Berücksichtigung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale haben Sie angegeben, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen "G" vorliegt. Diese Angaben stimmen nicht mit den beim Behinderten-Pauschbetrag getätigten Angaben zum Grad der Behinderung / Merkzeichen / Pflegebedürftigkeit überein.

Zeile 5 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–20255
2016–201862

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 5 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein?

Du kreuzt an, ob bei dir das Merkzeichen G oder aG festgestellt ist. Das Feld hat die Kennzahl 104 und das Eingabeformat Ankreuzfeld (1 = Ja).

Wo finde ich das Merkzeichen G oder aG?

Das Merkzeichen steht in deinem Schwerbehindertenausweis oder im Feststellungsbescheid. Trage nur ein, was dort vermerkt ist.

Brauche ich das Merkzeichen G oder aG für den Behinderten-Pauschbetrag?

Nein. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung oder nach den Merkzeichen Bl, TBl, H oder einem Pflegegrad 4 oder 5. Das Merkzeichen G oder aG wirkt sich auf die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale aus.

Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick

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