Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften
Finanzamtsnummer 9143Steuernummer prüfen80333 München
Das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften hat seinen Sitz in München, Bayern. Es ist für Körperschaften und Unternehmen zuständig. Übergeordnete Behörde ist das Bayerische Landesamt für Steuern. München hat acht Finanzämter, die nach Einkunftsarten aufgeteilt sind. Zu den Sonderaufgaben gehören unter anderem Lohnsteuerangelegenheiten der Arbeitgeber der Film- und Fernsehindustrie, die gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977 sowie die Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a Abs. 4 EStG. Für telefonische Anfragen steht die Telefonvermittlung unter 089 1252-0 zur Verfügung.
Körperschaften und Unternehmen: Es ist vor allem für Körperschaften und größere Unternehmen zuständig.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Anschrift
- Katharina-von-Bora-Straße 4
80333 München - Bankverbindung
- DE05 7000 0000 0070 0015 06BIC MARKDEF1700 · Deutsche BundesbankFreistaat Bayern
- DE37 7005 0000 0000 0249 62BIC BYLADEMMXXX · Bayerische Landesbank, MuenchenFreistaat Bayern
Für das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften sind im Finanzamtsverzeichnis keine Öffnungszeiten hinterlegt. Ruf vor einem Besuch an oder sieh auf der Website des Finanzamts nach.
Hinweise des Finanzamts
- Eine Terminvereinbarung ist außerdem online unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 089/1252-9782 möglich. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite Ihres Finanzamts.
- Termine nur nach Vereinbarung Die Zuständigkeiten vom FA München sind auf der Homepage www.finanzamt-muenchen.de detailliert beschrieben. Für telefonische Anfragen steht unsere Telefonvermittlung (089 1252-0) gerne zur Verfügung
Zuständigkeit in München
In München ist das Finanzamt nach Einkunftsarten aufgeteilt. Zuständig sind:
Aufbau
- Übergeordnete Behörde: Bayer. Landesamt für Steuern
Besondere Aufgaben
Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.
- Lohnsteuerangelegenheiten der Arbeitgeber der Film- und Fernsehindustrieauch für 9 weitere Finanzämter, z. B. Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München Gewinneinkünfte
- Kapitalverkehrsteuerauch für 44 weitere Finanzämter, z. B. Augsburg-Land, Augsburg-Stadt, Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Dachau, Deggendorf
- Wechselsteuerauch für 44 weitere Finanzämter, z. B. Augsburg-Land, Augsburg-Stadt, Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Dachau, Deggendorf
- Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuerauch für 44 weitere Finanzämter, z. B. Augsburg-Land, Augsburg-Stadt, Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Dachau, Deggendorf
- Besteuerung der Körperschaftenauch für 1 weiteres Finanzamt: München Gewinneinkünfte
- Gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977auch für 31 weitere Finanzämter, z. B. Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Dachau, Deggendorf, Dingolfing, Ebersberg
- Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a Abs. 4 EStG der Film- und Fernsehindustrieauch für 8 weitere Finanzämter, z. B. Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg
- Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a Abs. 4 EStGauch für 1 weiteres Finanzamt: München Gewinneinkünfte
- Fachstelle für Grundstückswertermittlungauch für 9 weitere Finanzämter, z. B. Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, Ingolstadt, Landsberg am Lech, München Gewinneinkünfte
- Anträge nach § 7 des Gesetzes über steuerrechtl. Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln in der Fassung vom 10. Okt 1967 (BGBl S. 977)Landesweit
- Abwicklung des Zerlegungsgesetzes (in der Fassung vom 06. August 1998, BGBL S. 1998) im ClearingverfahrenAmtliche Bezeichnung: Abwicklung des Zerlegungsgesetztes (in der Fassung vom 06. August 1998, BGBL S. 1998) im ClaeringverfahrenLandesweit
- Spielbankabgabe, Troncabgabe, ZusatzabgabeLandesweit
- Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art der Bundeswehr, bearbeitet durch die Wehrbereichsverwaltung VI in MünchenAmtliche Bezeichnung: Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art der Bundeswehr, die durch die Wehrbereichsverwaltung VI in München bearbeitet werdenLandesweit
- Besteuerung von Körperschaften, die nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO für gemeinnützig erklärt werdenLandesweit
Aufgaben bei anderen Finanzämtern
Für diese Themen ist nicht das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften zuständig, sondern ein anderes Amt:
- Finanzamt München Gewinneinkünfte
- Servicezentrum München
- Ausstellung der Bescheinigung nach § 39c Abs. 3 und 4 EStG und § 39d EStG
- Betriebsprüfung bei GmbH mit Anfangsbuchstaben F bis I
- Betriebsprüfung bei GmbH mit Anfangsbuchstaben J bis M
- Betriebsprüfung bei GmbH mit Anfangsbuchstaben N bis S (ohne Sch)
- Betriebsprüfung bei GmbH mit Anfangsbuchstaben A, Sch und T bis Z
- Betriebsprüfung bei GmbH mit Anfangsbuchstaben B bis E
- Steueraufsicht und Prüfung bei Auer Dult, Frühlings- und Oktoberfest
- Steuerfahndung in Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche
- Bußgeld und Strafsachen
- Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer, sofern nicht Baugewerbe
- Finanzamt München Betriebsprüfung
- Betriebsprüfung/Amtsbetriebsprüfung
- Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Feststellung von Bedarfswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Finanzamt Mühldorf
- Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen zum Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften
Wofür ist das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften zuständig?
Wo ist das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften?
Wie erreiche ich das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften?
Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften?
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften?
Finanzämter in der Nähe
Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Ergänzende Angaben: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen