Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
Finanzamtsnummer 1138Steuernummer prüfen12109 Berlin
Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin hat seinen Sitz in Berlin. Es ist für Steuerfahndung und Strafsachen zuständig. Die übergeordnete Behörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen – Steuerabteilung –. Einige Aufgaben liegen bei anderen Ämtern: Das Finanzamt für Körperschaften III besteuert beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 2 Nummer 1 KStG sowie Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG. Das Finanzamt für Körperschaften I besteuert Kreditinstitute nach dem KWG einschließlich Finanzdienstleistungsinstituten sowie nach § 5 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 9 KStG steuerbefreite Kapitalgesellschaften.
Steuerfahndung und Strafsachen: Es ermittelt bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und führt Straf- und Bußgeldverfahren. Steuererklärungen gibst du dort nicht ab.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Anschrift
- Ullsteinstraße 66
12109 Berlin - Bankverbindung
- DE94 1005 0000 6600 0464 63BIC BELADEBEXXX · Berliner Sparkasse - Bsk 1818 AgBerliner Finanzämter
- DE09 1001 0010 0691 5551 00BIC PBNKDEFFXXX · Deutsche Bank Ag-Postbank Branch (formerly Deutsche Postbank Ag)Berliner Finanzämter
| Tag | Öffnungszeiten | Bereitschaftsdienst |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–15:00 | 08:00–16:00 |
| Dienstag | 09:00–15:00 | 08:00–16:00 |
| Mittwoch | 09:00–15:00 | 08:00–16:00 |
| Donnerstag | 09:00–15:00 | 08:00–18:00 |
| Freitag | 09:00–14:00 | 08:00–14:00 |
Quelle: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026.
Aufbau
- Übergeordnete Behörde: Senatsverwaltung für Finanzen - Steuerabteilung -
Besondere Aufgaben
Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.
- Bußgeld und StrafsachenLandesweit
Aufgaben bei anderen Finanzämtern
Für diese Themen ist nicht das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin zuständig, sondern ein anderes Amt:
- Finanzamt für Körperschaften III
- Finanzkasse
- Vollstreckung
- Kassen- und Vollstreckungsaufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
- Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 2 Nummer 1 KStG
- Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG)
- Besteuerung von Genossenschaften (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 KStG)
- Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts, die unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind
- Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE)
- Verwaltung der Lohnsteuer in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Herstellung von Druckerzeugnissen, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (WZ 2008 Abteilung 18)
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (WZ 2008 Abteilung 29), Schienenfahrzeugbau (WZ 2008 Gruppe 30.2), Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen (WZ 2008 Abteilung 49)
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Verlagswesen (WZ 2008 Abt. 58), Herstellung, Verleih & Vertrieb von Filmen & Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios & Verlegen von Musik (WZ 2008 Abt. 59), Rundfunkveranstalter (WZ 2008 Abteil. 60)
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfung (WZ 2008 Abteilung 69), Unternehmensberatung (WZ 2008 Klasse 70.22
- Finanzamt für Körperschaften I
- REIT-AG und Vor-Reits im Sinne des REIT-Gesetzes
- Passive Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Kapitalverkehrsteuer
- Besteuerung von Kreditinstituten nach dem KWG (alle Rechtsformen) einschließlich Finanzdienstleistungsinstituten
- Besteuerung von Versicherungsunternehmen
- Besteuerung von sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts sowie der nichtrechtsfähigen Vereine, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen des privaten Rechts
- Besteuerung von Investmentfonds
- Besteuerung von nach § 5 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreiten Kapitalgesellschaften
- Besteuerung von Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Passive Gewerbesteuerzerlegung
- Hypothekengewinnabgabe
- Einheitsbewertung, Feststellung der Grundsteuerwerte & Bedarfsbewertung sowie Verwaltung der Grundsteuer des Grundbesitzes der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Bahn AG (DB AG), der DB AG Holding & ihrer Tochtergesellschaften
- Verwaltung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern in Fällen der passiven Gewerbesteuerzerlegung
- Finanzamt Wedding
- Steueraufsicht Spielbank
- Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
- Spielbankabgabe, Troncabgabe, Zusatzabgabe
- Verwaltung der Vergnügungsteuer
- Finanzamt Neukölln
- Betriebsprüfung Land- und Forstwirtschaft
- Finanzamt Schöneberg
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Finanzamt Spandau
- Grunderwerbsteuer
- Einheitsbewertung, Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für forstwirtschaftliches Vermögen des Landes Berlin
- Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- Finanzamt Mitte/Tiergarten
- Zweitwohnungsteuer
- Einheitsbewertung, Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für Grundstücke der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
- Einheitsbewertung, Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für Hafengrundstücke
- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
- Übernachtungssteuer (Festsetzung und Erhebung)
- Finanzamt Berlin International
- Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und Personengesellschaften, an denen ausschließlich beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind
- Umsatzsteuer für im Ausland ansässige Unternehmer nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
- Finanzamt für Körperschaften II
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Mineralölverarbeitung (WZ 2008 Gruppe 19.2), Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (WZ 2008 Unterklasse 46.71.2), Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (WZ 2008 Gruppe 47.3)
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Großhandel mit pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen sowie Energieversorgung
- Finanzamt für Körperschaften IV
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Luftfahrt und Wasserversorgung
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Herstellung von medizinischen Apparaten sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
- Besteuerung des Konzerns mit herrschendem oder einheitlich leitendem Unternehmen unter Handelsregisternummer AG Charlottenburg HRB 165662 B
- Besteuerung des Konzerns, dessen herrschendes oder einheitlich leitendes Unternehmen unter der Handelsregisternummer AG Charlottenburg HRB 22321 B eingetragen ist (mit allen Konzernunternehmen im Sinne der §§ 13,18 und 19BpO, unabhängig ihrer Rechtsform)
- Besteuerung des Konzerns, dessen herrschendes oder einheitlich leitendes Unternehmen unter der Handelsregisternummer AG Charlottenburg HRB 89715 B eingetragen ist (mit allen Konzernunternehmen im Sinne der §§13,18 und 19BpO, unabhängig ihrer Rechtsform)
Häufige Fragen zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
Wofür ist das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin zuständig?
Wo ist das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin?
Wann hat das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin geöffnet?
Wie erreiche ich das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin?
Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin?
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin?
Finanzämter in der Nähe
Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Ergänzende Angaben: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen