Finanzamt für Körperschaften I
Finanzamtsnummer 1127Steuernummer prüfen14057 Berlin
Das Finanzamt für Körperschaften I liegt in Berlin. Es ist für Körperschaften und Unternehmen zuständig. Die übergeordnete Behörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen – Steuerabteilung –. Zu den Sonderaufgaben gehören unter anderem die Besteuerung von Kreditinstituten nach dem KWG in allen Rechtsformen einschließlich Finanzdienstleistungsinstituten. Auch die Besteuerung von nach § 5 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreiten Kapitalgesellschaften fällt darunter. Die Verwaltung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern in Fällen der passiven Gewerbesteuerzerlegung übernimmt unter anderem das Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg.
Körperschaften und Unternehmen: Es ist vor allem für Körperschaften und größere Unternehmen zuständig.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Anschrift
- Bredtschneiderstraße 5
14057 Berlin - Bankverbindung
- DE94 1005 0000 6600 0464 63BIC BELADEBEXXX · Berliner Sparkasse - Bsk 1818 AgBerliner Finanzämter
- DE09 1001 0010 0691 5551 00BIC PBNKDEFFXXX · Deutsche Bank Ag-Postbank Branch (formerly Deutsche Postbank Ag)Berliner Finanzämter
| Tag | Finanzamt | Telefonisch |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | 08:00–15:00 |
| Dienstag | 08:00–14:00 | 08:00–15:00 |
| Mittwoch | 08:00–14:00 | 08:00–15:00 |
| Donnerstag | 12:00–18:00 | 08:00–15:00 |
| Freitag | geschlossen | 08:00–13:00 |
Quellen: Finanzamtsverzeichnis des BZSt (Stand 1. Oktober 2026) und Website des Finanzamts (abgerufen am 16. Oktober 2026).
Aufbau
- Übergeordnete Behörde: Senatsverwaltung für Finanzen - Steuerabteilung -
Besondere Aufgaben
Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt für Körperschaften I zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.
- Lohnsteueraußenprüfungauch für 2 weitere Finanzämter: Charlottenburg, Wilmersdorf
- Besteuerung der Körperschaftenauch für 2 weitere Finanzämter: Charlottenburg, Wilmersdorf
- Umsatzsteuersonderprüfungauch für 2 weitere Finanzämter: Charlottenburg, Wilmersdorf
- Verwaltung der Steuern nach dem Mindeststeuergesetzauch für 2 weitere Finanzämter: Charlottenburg, Wilmersdorf
- REIT-AG und Vor-Reits im Sinne des REIT-GesetzesLandesweit
- Passive Zerlegung der KörperschaftsteuerLandesweit
- KapitalverkehrsteuerLandesweit
- Besteuerung von Kreditinstituten nach dem KWG (alle Rechtsformen) einschließlich FinanzdienstleistungsinstitutenAmtliche Bezeichnung: Besteuerung der Kreditinstitute im Sinne des KWG (alle Rechtsformen) einschließlich FinanzdienstleistungsinstituteLandesweit
- Besteuerung von VersicherungsunternehmenLandesweit
- Besteuerung von sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts sowie der nichtrechtsfähigen Vereine, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen des privaten RechtsLandesweit
- Besteuerung von InvestmentfondsLandesweit
- Besteuerung von nach § 5 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreiten KapitalgesellschaftenAmtliche Bezeichnung: Besteuerung der nach § 5 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreiten KapitalgesellschaftenLandesweit
- Besteuerung von KapitalverwaltungsgesellschaftenLandesweit
Aufgaben bei anderen Finanzämtern
Für diese Themen ist nicht das Finanzamt für Körperschaften I zuständig, sondern ein anderes Amt:
- Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Passive Gewerbesteuerzerlegung
- Hypothekengewinnabgabe
- Einheitsbewertung, Feststellung der Grundsteuerwerte & Bedarfsbewertung sowie Verwaltung der Grundsteuer des Grundbesitzes der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Bahn AG (DB AG), der DB AG Holding & ihrer Tochtergesellschaften
- Verwaltung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern in Fällen der passiven Gewerbesteuerzerlegung
- Finanzamt Wedding
- Steueraufsicht Spielbank
- Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
- Spielbankabgabe, Troncabgabe, Zusatzabgabe
- Verwaltung der Vergnügungsteuer
- Finanzamt Neukölln
- Betriebsprüfung Land- und Forstwirtschaft
- Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
- Bußgeld und Strafsachen
- Finanzamt für Körperschaften III
- Kassen- und Vollstreckungsaufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
- Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 2 Nummer 1 KStG
- Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG)
- Besteuerung von Genossenschaften (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 KStG)
- Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts, die unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind
- Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE)
- Verwaltung der Lohnsteuer in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Herstellung von Druckerzeugnissen, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (WZ 2008 Abteilung 18)
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (WZ 2008 Abteilung 29), Schienenfahrzeugbau (WZ 2008 Gruppe 30.2), Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen (WZ 2008 Abteilung 49)
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Verlagswesen (WZ 2008 Abt. 58), Herstellung, Verleih & Vertrieb von Filmen & Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios & Verlegen von Musik (WZ 2008 Abt. 59), Rundfunkveranstalter (WZ 2008 Abteil. 60)
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfung (WZ 2008 Abteilung 69), Unternehmensberatung (WZ 2008 Klasse 70.22
- Finanzamt Schöneberg
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Finanzamt Spandau
- Grunderwerbsteuer
- Einheitsbewertung, Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für forstwirtschaftliches Vermögen des Landes Berlin
- Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- Finanzamt Mitte/Tiergarten
- Zweitwohnungsteuer
- Einheitsbewertung, Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für Grundstücke der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
- Einheitsbewertung, Grundsteuerwerte, Bedarfsbewertung und Grundsteuer für Hafengrundstücke
- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
- Übernachtungssteuer (Festsetzung und Erhebung)
- Finanzamt Berlin International
- Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und Personengesellschaften, an denen ausschließlich beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind
- Umsatzsteuer für im Ausland ansässige Unternehmer nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
- Finanzamt für Körperschaften II
- Besteuerung der Konzernunternehmen der Branchen: Mineralölverarbeitung (WZ 2008 Gruppe 19.2), Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (WZ 2008 Unterklasse 46.71.2), Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (WZ 2008 Gruppe 47.3)
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Großhandel mit pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen sowie Energieversorgung
- Finanzamt für Körperschaften IV
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Luftfahrt und Wasserversorgung
- Besteuerung von Konzernunternehmen der Branchen Herstellung von medizinischen Apparaten sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
- Besteuerung des Konzerns mit herrschendem oder einheitlich leitendem Unternehmen unter Handelsregisternummer AG Charlottenburg HRB 165662 B
- Besteuerung des Konzerns, dessen herrschendes oder einheitlich leitendes Unternehmen unter der Handelsregisternummer AG Charlottenburg HRB 22321 B eingetragen ist (mit allen Konzernunternehmen im Sinne der §§ 13,18 und 19BpO, unabhängig ihrer Rechtsform)
- Besteuerung des Konzerns, dessen herrschendes oder einheitlich leitendes Unternehmen unter der Handelsregisternummer AG Charlottenburg HRB 89715 B eingetragen ist (mit allen Konzernunternehmen im Sinne der §§13,18 und 19BpO, unabhängig ihrer Rechtsform)
Häufige Fragen zum Finanzamt für Körperschaften I
Wofür ist das Finanzamt für Körperschaften I zuständig?
Wo ist das Finanzamt für Körperschaften I?
Wann hat das Finanzamt für Körperschaften I geöffnet?
Wie erreiche ich das Finanzamt für Körperschaften I?
Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt für Körperschaften I?
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt für Körperschaften I?
Finanzämter in der Nähe
Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Ergänzende Angaben: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen