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Grundsteuer · Landkreis Neuwied · Rheinland-Pfalz

Grundsteuer Puderbach: Hebesatz 2025

In Puderbach gelten für die Grundsteuer B getrennte Hebesätze: 680 % für Wohngrundstücke, 1.150 % für Nichtwohngrundstücke, 1.150 % für unbebaute Grundstücke (2025). Die Grundsteuer A beträgt 345 %. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du für ein Wohngrundstück 680,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 1.150,00 €.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B Wohnen680 %2024 einheitlich: 520 %
Grundsteuer B Nichtwohnen1.150 %Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke
Stand30.06.20252.562 Einwohner

Deine Grundsteuer in Puderbach

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B für ein Wohngrundstück im Jahr: 680,00 €, je Vierteljahr 170,00 €

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So berechnest du die Grundsteuer in Puderbach

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

In Puderbach gelten seit 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 680 % für Wohngrundstücke, 1.150 % für Nichtwohngrundstücke, 1.150 % für unbebaute Grundstücke. Welcher für dein Grundstück gilt, hängt von seiner Nutzung ab und steht in deinem Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Puderbach nach Messbetrag und Nutzung
MessbetragWohngrundstück im JahrNichtwohngrundstück im Jahr
25,00 €170,00 €287,50 €
50,00 €340,00 €575,00 €
75,00 €510,00 €862,50 €
100,00 €680,00 €1.150,00 €
150,00 €1.020,00 €1.725,00 €
200,00 €1.360,00 €2.300,00 €
300,00 €2.040,00 €3.450,00 €
BeispielWohngrundstück in Puderbach bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B Wohnen 2025680 %
Rechnung120 € × 680 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr816,00 €

Das sind 204,00 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Puderbach seit 2023

Für 2025 hat Puderbach getrennte Hebesätze eingeführt: 680 % für Wohngrundstücke, 1.150 % für Nichtwohngrundstücke, 1.150 % für unbebaute Grundstücke. 2024 galt ein einheitlicher Hebesatz B von 520 %.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Puderbach
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023345 %520 %
31.12.2024345 %520 %
30.06.2025345 %680 % Wohnen, 1.150 % Nichtwohnen, 1.150 % unbebaut

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025. Getrennte Hebesätze 2025: Haushalts- bzw. Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Puderbach im Vergleich

Der Hebesatz für Wohngrundstücke liegt über dem Median im Landkreis Neuwied (525 %) und über dem Median in Rheinland-Pfalz (465 %). Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke ist mit 1.150 % deutlich höher. Für den Vergleich nutzen Kreis- und Landesmedian die einheitlichen Werte der amtlichen Statistik.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Neuwied. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Gemeinde Puderbach beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Rheinland-Pfalz.

Grundsteuer im Landkreis Neuwied

Grundsteuer im Landkreis Neuwied, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
NeuwiedWohnen 610 %, Nichtwohnen 1.400 %67.201610 %610 %345 %
Asbach7.820475 %475 %350 %
Neustadt (Wied) 6.546400 %400 %315 %
Bad Hönningen 6.376470 %470 %495 %
Linz am Rhein6.276465 %465 %345 %
Dierdorf 6.162665 %465 %445 %
Unkel 5.008595 %595 %345 %
Buchholz (Westerwald)4.711400 %400 %345 %
Windhagen 4.664365 %365 %345 %
Rheinbreitbach 4.388465 %465 %345 %
Rheinbrohl 4.197555 %465 %435 %
Vettelschoß 3.686465 %365 %345 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Puderbach?

Puderbach hat für 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 680 % für Wohngrundstücke, 1.150 % für Nichtwohngrundstücke, 1.150 % für unbebaute Grundstücke. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 345 %.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Puderbach?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du für ein Wohngrundstück 680,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 1.150,00 €. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Puderbach den Hebesatz für 2025 geändert?

Ja. Für 2025 gelten getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke statt eines einheitlichen Hebesatzes B.

Gilt dieser Hebesatz auch für 2026?

Die amtliche Statistik reicht bis 30. Juni 2025. Gemeinden können den Hebesatz jedes Jahr mit der Haushaltssatzung ändern. Den Hebesatz für 2026 findest du in deinem Grundsteuerbescheid oder in der Haushaltssatzung der Gemeinde Puderbach.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Puderbach?

Die Grundsteuer zahlst du an die Gemeinde Puderbach oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.