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Anlage Kind 2025 · Zeile 51

Anlage Kind Zeile 51: Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Hier gibst du an, für welchen Ehegatten der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung, Trennung oder des Todes eines Elternteils beantragt wird.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Der Antrag auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gestellt fürEntlastungsbetrag für Alleinerziehende › Nur bei Zusammenveranlagung im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils:– Auswahl
  • 1 = Ehemann / Person A
  • 2 = Ehefrau / Person B

Was gehört in Zeile 51?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“. Sie ist nur bei Zusammenveranlagung im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils auszufüllen.

Du wählst aus, für wen der Antrag gestellt wird: 1 = Ehemann / Person A oder 2 = Ehefrau / Person B.

Wann die Zeile auszufüllen ist

Normalerweise wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur bei Alleinstehenden berücksichtigt. Bei Zusammenveranlagung ist er nur in Sonderfällen möglich: im Jahr der Eheschließung, im Jahr der Trennung oder im Jahr des Todes eines Elternteils.

In diesen Fällen kannst du den Entlastungsbetrag zeitanteilig für die Monate erhalten, in denen die Voraussetzungen vorlagen. Mit der Auswahl in Zeile 51 legst du fest, welcher Ehegatte den Antrag stellt.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Achte darauf, dass du die Zeile nur ausfüllst, wenn tatsächlich eine Zusammenveranlagung vorliegt und einer der genannten Sonderfälle gegeben ist.

  • Du hast die Zeile ausgefüllt, aber keine weiteren Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht.
  • Du hast die Zeile ausgefüllt, obwohl keine Zusammenveranlagung vorliegt.
  • Du hast bei Zusammenveranlagung Angaben zum Entlastungsbetrag gemacht, aber nicht angegeben, für wen der Antrag gestellt wird.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500060Es wurde angegeben, dass wegen Eheschließung, Trennung oder Todes eines Elternteils bei einer Zusammenveranlagung der Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird. Es wurden jedoch keine weiteren Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende getätigt (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500061Es wurde angegeben, dass wegen Eheschließung, Trennung oder Todes eines Elternteils bei einer Zusammenveranlagung der Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird. Es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung, daher ist die Angabe nicht erforderlich (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500062Es handelt sich um eine Zusammenveranlagung und es wurden Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht. Dies ist nur in Sonderfällen im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils möglich. Bitte geben Sie an, für wen der Antrag auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird (Anlage Kind).

Zeile 51 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202551
2023–202450

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 51 ein?

Wähle aus, für welchen Ehegatten der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt wird: 1 = Ehemann / Person A oder 2 = Ehefrau / Person B. Die Zeile ist nur bei Zusammenveranlagung im Jahr der Eheschließung, Trennung oder des Todes eines Elternteils auszufüllen.

Wann muss ich Zeile 51 ausfüllen?

Nur wenn du zusammenveranlagt wirst und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wegen Eheschließung, Trennung oder Tod eines Elternteils beantragt wird. In allen anderen Fällen bleibt die Zeile leer.

Was passiert, wenn ich Zeile 51 ausfülle, aber keine weiteren Angaben mache?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die Angabe zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt. Fülle in diesem Fall auch die weiteren Zeilen zum Entlastungsbetrag aus.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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