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Anlage Kind 2025 · Zeile 10

Anlage Kind Zeile 10: Art des Kindschaftsverhältnisses zum Kind

Hier gibst du an, in welchem Verhältnis das Kind zu dir und gegebenenfalls zu deinem Ehepartner steht. Die Angabe ist Voraussetzung für die Freibeträge.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art des KindschaftsverhältnissesKindschaftsverhältnis › Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A102 Auswahl
  • 1 = leibliches Kind / Adoptivkind
  • 2 = Pflegekind
  • 3 = Enkelkind / Stiefkind
Kindschaftsverhältnis bestand vom - bisKindschaftsverhältnis › Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
Art des KindschaftsverhältnissesKindschaftsverhältnis › Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B103 Auswahl
  • 1 = leibliches Kind / Adoptivkind
  • 2 = Pflegekind
  • 3 = Enkelkind / Stiefkind
Kindschaftsverhältnis bestand vom - bisKindschaftsverhältnis › Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 trägst du die Art des Kindschaftsverhältnisses ein. Du wählst aus, ob das Kind ein leibliches Kind oder Adoptivkind, ein Pflegekind oder ein Enkelkind oder Stiefkind ist.

Die Angabe machst du getrennt für dich und für deinen Ehepartner oder Lebenspartner. Für jede Person gibt es ein eigenes Feld mit eigener Kennzahl.

Das Kindschaftsverhältnis ist die Grundlage dafür, dass das Finanzamt das Kind berücksichtigt, zum Beispiel beim Kinderfreibetrag und beim Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.

So füllst du die Zeile aus

Wähle für dich und gegebenenfalls für deinen Ehepartner die passende Zahl aus. Die Auswahlwerte lauten: 1 = leibliches Kind / Adoptivkind, 2 = Pflegekind, 3 = Enkelkind / Stiefkind. Möchtest du ein Stief- oder Enkelkind berücksichtigen, lies zusätzlich die Hinweise zu den Zeilen 39 bis 44 (Übertragung der Freibeträge).

In ELSTER kannst du zusätzlich den Zeitraum angeben, in dem das Kindschaftsverhältnis bestand. Wichtig ist das, wenn es nicht das ganze Jahr bestand, zum Beispiel nach einer Adoption im Lauf des Jahres.

Steht das Kind zu euch beiden in einem Kindschaftsverhältnis, machst du die Angabe für beide. Bei Einzelveranlagung darfst du keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau oder zu Person B eintragen.

Steht das Kind nur zu einem von euch in einem Kindschaftsverhältnis, gehören die Angaben zum anderen Elternteil in die Zeilen 11 und 12. Ist er verstorben oder nicht zu ermitteln, nutzt du Zeile 14 oder Zeile 15.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben zum Kindschaftsverhältnis vollständig sind. Fehlt eine Angabe, obwohl der Vorname des Kindes eingetragen ist, meldet das Programm einen Fehler.

Bei Einzelveranlagung sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig. Gibst du nur für einen von euch ein Kindschaftsverhältnis an, verlangt ELSTER Angaben zum anderen Elternteil.

Das angegebene Kindschaftsverhältnis muss mit einem übertragenen Kinderfreibetrag zusammenpassen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler, weil die Angabe nicht plausibel ist.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 5057Der Vorname des Kindes wurde angegeben, die Angaben zum Kindschaftsverhältnis fehlen jedoch (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 5075Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 5119Überprüfen Sie bitte das angegebene Kindschaftsverhältnis. Dieses ist im Zusammenhang mit dem übertragenen Kinderfreibetrag nicht plausibel (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500031Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe des Schulgeldes an, das von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurde (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500049Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / zu Person B angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500024Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500058Eine Angabe zur Aufteilung der für das Kind zu gewährenden behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale ist nicht zulässig, da es sich um ein gemeinsames Kind der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner handelt (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500023Eine Angabe zur Aufteilung der für das Kind zu gewährenden Pauschbeträge für Behinderte / Hinterbliebene ist nicht zulässig, da es sich um ein gemeinsames Kind der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner handelt (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500048Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500044Eine Angabe zum selbst übernommenen Schulgeld bei nicht zusammen veranlagten Eltern oder zur Aufteilung des Höchstbetrages für Schulgeld ist nicht zulässig, da es sich um ein gemeinsames Kind der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner handelt (Anlage Kind).

Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 10 ein?

Trage die Art des Kindschaftsverhältnisses ein: 1 = leibliches Kind / Adoptivkind, 2 = Pflegekind, 3 = Enkelkind / Stiefkind. Die Angabe machst du getrennt für dich und deinen Ehepartner.

Muss ich den Zeitraum des Kindschaftsverhältnisses angeben?

Wichtig ist er, wenn das Kindschaftsverhältnis nicht das ganze Jahr bestand, etwa nach einer Adoption oder wenn ein Pflegekind erst im Lauf des Jahres zu dir kam.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zum Kindschaftsverhältnis?

Meist fehlen Angaben zum anderen Elternteil, oder das angegebene Verhältnis passt nicht zum übertragenen Kinderfreibetrag. Steht das Kind nur zu einem von euch in einem Kindschaftsverhältnis, ergänze die Zeilen 11 und 12.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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