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Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 · Zeile 21

Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 21: Fahrtkostenpauschale bei Behinderung ab GdB 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G

Hier kreuzt du an, wenn bei dir ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 mit Merkzeichen „G“ festgestellt ist. Die Angaben müssen zum Behinderten-Pauschbetrag passen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ich habe einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen „G“Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale250 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 21?

Mit dem Ankreuzen in Zeile 21 beantragst du die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Sie steht dir zu, wenn bei dir ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und das Merkzeichen „G“ festgestellt ist.

Maßgeblich sind die Werte in deinem Nachweis, zum Beispiel im Schwerbehindertenausweis oder im Feststellungsbescheid. ELSTER prüft, ob deine Angaben in Zeile 21 mit den Angaben zum Behinderten-Pauschbetrag übereinstimmen.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Kennzahl 250 eine „1“ ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das Ankreuzfeld ist mit „1 = Ja“ belegt.

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beträgt 900 €, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 mit Merkzeichen „G“ vorliegt.

Achte darauf, dass die Angaben zum Grad der Behinderung und zum Merkzeichen mit denen im Abschnitt zum Behinderten-Pauschbetrag übereinstimmen. Weicht die Eintragung ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101160039Beim Antrag auf Berücksichtigung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale haben Sie angegeben, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen "G" vorliegt. Diese Angaben stimmen nicht mit den beim Behinderten-Pauschbetrag getätigten Angaben zum Grad der Behinderung / Merkzeichen / Pflegebedürftigkeit überein.

Zeile 21 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202521
202419
2021–202317

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 21 ein?

Du kreuzt die Zeile an, wenn bei dir ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 mit Merkzeichen „G“ festgestellt ist. Damit beantragst du die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale.

Wann steht mir die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zu?

Sie steht dir zu, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und das Merkzeichen „G“ vorliegt. Als Nachweis dienen zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid. Erfüllst du die Voraussetzungen erst im Laufe des Jahres, wird die Pauschale für das ganze Jahr berücksichtigt.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 21?

Der Fehler entsteht, wenn deine Angaben in Zeile 21 nicht mit den Angaben zum Grad der Behinderung, zu den Merkzeichen oder zur Pflegebedürftigkeit beim Behinderten-Pauschbetrag übereinstimmen. Prüfe, ob du überall dieselben Werte eingetragen hast.

Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick

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