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Wohnsitzfinanzamt ohne eigenen Bezirk

Finanzamt Stuttgart II

Finanzamtsnummer 2895Steuernummer prüfen70178 Stuttgart

Das Finanzamt Stuttgart II liegt in Stuttgart, Baden-Württemberg. Es ist ein Wohnsitzfinanzamt ohne eigenen Bezirk. Übergeordnete Behörde ist die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg. Zuständig ist es für Steuerpflichtige aus dem Stadtkreis Stuttgart mit den Anfangsbuchstaben des amtlichen Nachnamens I bis R. Im Stadtgebiet richtet sich die Zuständigkeit nach dem amtlichen Nachnamen: Für die Buchstaben A bis H ist das Finanzamt Stuttgart I zuständig, für S bis Z das Finanzamt Stuttgart III. Betriebsprüfungen bei Großbetrieben und Mittelbetrieben führt unter anderem das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften durch. Das Finanzamt Stuttgart Zentrales Konzernprüfungsamt ist unter anderem für Betriebsprüfungen bei Konzernen und Versicherungsunternehmen zuständig.

Wohnsitzfinanzamt ohne eigenen Bezirk: Hier geben Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung ab. Einen eigenen Bezirk führt das Finanzamtsverzeichnis für dieses Amt nicht; für wen es zuständig ist, steht im Hinweis des Finanzamts. Hinweis des Finanzamts: „Zuständig für Steuerpflichtige aus dem Stadtkreis Stuttgart, mit den Anfangsbuchstaben des amtl. Nachnamens I bis R.“

Anschrift und Erreichbarkeit

Anschrift
Rotebühlstr. 40
70178 Stuttgart
Kontakt
Telefon 0711/66730
Fax 0711/66735610
Bankverbindung
DE60 6000 0000 0060 0015 03BIC MARKDEF1600 · Deutsche Bundesbank
DE06 6005 0101 0002 0658 54BIC SOLADESTXXX · Landesbank Baden-Wuerttemberg

Für das Finanzamt Stuttgart II sind im Finanzamtsverzeichnis keine Öffnungszeiten hinterlegt. Ruf vor einem Besuch an oder sieh auf der Website des Finanzamts nach.

Besuch vor Ort

Parken
Kostenpflichtige Parkplätze sind vorhanden.
Gut zu wissen
Halte bei einem Telefonat deine Steuernummer oder Identifikationsnummer bereit.
Sende Anhänge nicht in veralteten Office-Formaten oder als ausführbare Dateien, sondern als PDF oder neue Office-Formate.

Laut Website des Finanzamts (finanzamt-bw.fv-bwl.de), abgerufen am 16. Oktober 2026.

Hinweise des Finanzamts

  • Zuständig für Steuerpflichtige aus dem Stadtkreis Stuttgart, mit den Anfangsbuchstaben des amtl. Nachnamens I bis R.
  • Zuständigkeit im Stadtgebiet, abhängig vom amtlichen Nachnamen: Buchstabe A bis H = Finanzamt Stuttgart I, Buchstabe S bis Z = Finanzamt Stuttgart III

Häufige Anliegen

Die Musterschreiben öffnen sich mit der Anschrift des Finanzamts Stuttgart II.

Aufbau

  • Übergeordnete Behörde: Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg

Besondere Aufgaben

Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt Stuttgart II zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.

Aufgaben bei anderen Finanzämtern

Für diese Themen ist nicht das Finanzamt Stuttgart II zuständig, sondern ein anderes Amt:

Finanzamt Stuttgart IV
Finanzkasse
Vollstreckung
Finanzamt Stuttgart-Körpersch.
Betriebsprüfung bei Großbetrieben
Betriebsprüfung Mittelbetriebe
Grunderwerbsteuer
Bewertung von Grundstücken
Lohnsteueraußenprüfung
Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer, sofern nicht Baugewerbe
Besteuerung atypischer stiller Beteiligungen
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
Besteuerung der Körperschaften
Gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977
Finanzamt Stuttgart Zentrales Konzernprüfungsamt
Betriebsprüfung bei Konzernen
Betriebsprüfung Versicherungsunternehmen
Finanzamt Öhringen
Betriebsprüfung Land- und Forstwirtschaft
Finanzamt Tauberbischofsheim
Besteuerung der Bauherrengemeinschaften, Erwerbergemeinschaften und geschlossenen Immobilienfonds
Finanzamt Göppingen
Wohnungsbauprämie
ELSTER-Steuerkontenabfrage – zentrale Pflege der Legitimationsdatenbank
ELSTER – Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) – zentrale Rechteverwaltungsstelle
Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl
Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
Finanzamt Schwetzingen
Grunderwerbsteuer hinsichtlich § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, soweit Umwandlungen oder Anwachsungen, und hinsichtlich § 1 Abs. 2 a bis 3 a GrEStG
Finanzamt Heidelberg
Verwaltung der Steuern nach dem Mindeststeuergesetz

Häufige Fragen zum Finanzamt Stuttgart II

Wofür ist das Finanzamt Stuttgart II zuständig?

Wohnsitzfinanzamt ohne eigenen Bezirk. Hier geben Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung ab. Einen eigenen Bezirk führt das Finanzamtsverzeichnis für dieses Amt nicht; für wen es zuständig ist, steht im Hinweis des Finanzamts. Hinweis des Finanzamts: „Zuständig für Steuerpflichtige aus dem Stadtkreis Stuttgart, mit den Anfangsbuchstaben des amtl. Nachnamens I bis R.“ Aufgaben laut Finanzamtsverzeichnis, zum Beispiel: Steuerfahndung in Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche; Bußgeld und Strafsachen.

Wo ist das Finanzamt Stuttgart II?

Anschrift: Rotebühlstr. 40, 70178 Stuttgart.

Wie erreiche ich das Finanzamt Stuttgart II?

Telefon: 0711/66730. Fax: 0711/66735610. Schriftliche Anfragen kannst du auch über „Mein ELSTER“ als Nachricht an das Finanzamt senden.

Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt Stuttgart II?

Die Bundesfinanzamtsnummer (BuFa-Nr.) lautet 2895. Sie bildet die ersten vier Ziffern der 13-stelligen Steuernummer, wie sie in ELSTER verwendet wird. Daran erkennst du, welches Finanzamt eine Steuernummer vergeben hat.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Stuttgart II?

Konten: IBAN DE60 6000 0000 0060 0015 03, BIC MARKDEF1600 (Deutsche Bundesbank); IBAN DE06 6005 0101 0002 0658 54, BIC SOLADESTXXX (Landesbank Baden-Wuerttemberg). Gib bei Überweisungen deine Steuernummer, die Steuerart und den Zeitraum im Verwendungszweck an.

Finanzämter in der Nähe

Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Ergänzende Angaben: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen