Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Finanzamtsnummer 5170Steuernummer prüfen40472 Düsseldorf
Das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung hat seinen Sitz in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen. Die übergeordnete Behörde ist die Oberfinanzdirektion NRW. Der Schwerpunkt liegt auf der Betriebsprüfung. Zu den Sonderaufgaben gehören unter anderem die Betriebsprüfung bei Großbetrieben, bei Konzernen sowie bei Körperschaften und Berufsverbänden. Das Finanzamt Düsseldorf-Altstadt ist unter anderem für die Erstattung der Zulagen für Arbeitnehmer nach dem Berlinförderungsgesetz zuständig.
Betriebsprüfung: Es prüft die Buchführung und die Steuererklärungen von Unternehmen. Für die Steuererklärung von Privatpersonen ist es nicht zuständig.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Anschrift
- Kanzlerstr. 6
40472 Düsseldorf
Für das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sind im Finanzamtsverzeichnis keine Öffnungszeiten hinterlegt. Ruf vor einem Besuch an oder sieh auf der Website des Finanzamts nach.
Aufbau
- Übergeordnete Behörde: Oberfinanzdirektion NRW
Besondere Aufgaben
Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.
- Betriebsprüfung bei GroßbetriebenAmtliche Bezeichnung: Bp Großbetriebeauch für 2 weitere Finanzämter: Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Nord
- Betriebsprüfung bei KonzernenAmtliche Bezeichnung: Bp Konzerneauch für 2 weitere Finanzämter: Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Nord
- Betriebsprüfung bei Körperschaften und BerufsverbändenAmtliche Bezeichnung: Bp Körperschaften und Berufsverbändeauch für 2 weitere Finanzämter: Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Nord
- Betriebsprüfung KreditinstituteAmtliche Bezeichnung: Bp Kreditinstituteauch für 30 weitere Finanzämter, z. B. Dinslaken, Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd
- Ausländische Werkvertragsarbeitnehmerauch für 1 weiteres Finanzamt: Düsseldorf-Nord
Aufgaben bei anderen Finanzämtern
Für diese Themen ist nicht das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig, sondern ein anderes Amt:
- Finanzamt Düsseldorf-Altstadt
- Erstattung der Zulagen für Arbeitnehmer nach dem Berlinförderungsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
- Finanzamt Köln-Altstadt
- Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
- Finanzamt Bonn-Außenstadt
- Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Erwerbe neuer Fahrzeuge durch ausländische ständige diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen sowie durch ihre ausländischen Mitglieder
- Finanzamt Köln-Ost
- Umsatzbesteuerung der Unternehmer, die nicht im Erhebungsgebiet ansässig sind und im Erhebungsgebiet auf dem Rhein oder dessen Nebenflüssen Personenschifffahrt betreiben oder Hotelschiffe einsetzen
- Finanzamt Dortmund-Unna
- Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 14 in Verbindung mit § 18 AStG
- Familienstiftungen nach § 15 in Verbindung mit § 18 AStG
- Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
- Zwischengeschaltete Gesellschaften nach § 5 AStG
- Finanzamt Essen-NordOst
- Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen, Anwachsungen, Verwertungsbefugnissen und Anteilsübergängen
Häufige Fragen zum Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Wofür ist das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig?
Wo ist das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung?
Wie erreiche ich das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung?
Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt Düsseldorf I für Groß- und Konzernbetriebsprüfung?
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Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen